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Aktueller Törn

Länge: 13,10 m Breite: 4,12 m Tiefgang: 1,65 m Kabinen: 4 Kojen: 8 + Salon Motor: Yanmar (54 PS) Baujahr: 2009

Checkliste der Einweisung

Bordeinweisung innen grob
• Schiffstyp; Werft; Größe;
• Kojenaufteilung / Belegung
• Stauräume
• Luken
• Innenbeleuchtung
• Toiletten; Funktion
• Navigationstisch
• Absperrventile
• Druckwasseranlage
• Kühlschrank
Bunkern
• Lebensmittel
• Getränke
• Wasserbehälter füllen
Bordeinweisung Organisation, Recht und Dokumentation
• Logbuch eröffnen
• Crewliste ausfüllen
• Haftungsverzichtserklärung
• Bordkasse eröffnen
Bordeinweisung Pantry
• Herd
• Gasanlage
• Kühlschrank
• Schapps
• Lebensmittel
• Geschirr
• Ventile
Bordeinweisung Motor
• Leerlauf (Neutralstellung)
• Starten (Vorglühen)
• Kühlung funktionsfähig?
• Abstellen
• Schraube links- rechtsgängig?
Bordeinweisung Elektrische Anlage
• Schalttafel
• Batterie
• Hauptschalter
• Energie sparen

Bordeinweisung außen
• Ankerkasten Bedienung Anker
• Fock oder Genua (Rollreffanlage)
• Groß (Rollgroß oder Lattengroß)
• Steuerstand
• Ruderanlage (Notpinne)
• Leinen
• Fender
• Backkisten immer alles auf denselben Platz zurückgeben!
• Gasanlage
• Kraftstoff- und Wassereinfüllstutzen
Bordeinweisung Sicherheit
• Lifebelt und Schwimmweste (Aufbewahrungsort und Handhabung)
• Feuerlöscher
• Rettungsring und Signallicht
• Rettungsinsel
• Notraketen und Signalmittel
Bordeinweisung Navigation


• Seekarten
• Hafenhandbücher
• Navigationswerkzeuge
• Kartenplotter
Bordeinweisung Sprechfunk
• Bedienung
• Notrufmeldung
Allgemeine Einweisung
• Segel setzen, reffen und einholen
• Bezeichnung von Leinen, Fallen, Schoten,
Winschen und Klemmen
• An- und Ablegemanöver
• BOB- Manöver

Vorwort zur Mitseglervereinbarung

in Unglück auf See ist schnell passiert, und deshalb gehört es zu den wichtigen Aufgaben des Skippers auf einem Charterschiff, Crewmitglieder beizeiten über Haftungsrisiken aufzuklären.
Grundsätzlich schützt eine Mitseglervereinbarung vor Ansprüchen untereinander, die nicht durch eine Versicherung
abgedeckt sind. Vorsätzlich verursachte Schäden sind allerdings ausgeklammert.
Sofern nichts Außergewöhnliches passiert, kann die Mitseglervereinbarung in der Schublade bleiben. Denn fahrlässig verursachte Sach- und Personenschäden werden heute in der Regel von der Haftpflicht abgedeckt.
Haftpflichtschäden der Crewmitglieder untereinander sind aber meistens nicht mitversichert.

Ein besonderes Risiko lastet immer auf dem Charter-Skipper, denn er trägt die Verantwortung für alles, was an Bord passiert und haftet als möglicher Schadensverursacher mit seinem gesamten Vermögen. Er trägt letztlich auch das Risiko, wenn etwas mit der Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung der gecharterten Yacht nicht stimmt, z. B. Beiträge nicht gezahlt wurden etc..
Des weiteren entsteht durch die Enge an Bord ein Verhältnis, was auf einen Vertrauensvorschuss und gegenseitigen Respekt angewiesen ist. Alle Dinge die an Bord voneinander bekannt werden, sind als vertraulich zu behandeln.
Auch müssen gesundheitliche Probleme und Besonderheiten angesprochen werden, damit im Ernstfall die richtigen Entscheidungen getroffen werden.
Ich möchte auch die Einkäufe gemeinsam erledigen, daher würde ich gern eine Törnbesprechung zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Klärung aller Fragen machen.
Es hat sich in der Welt der Sportsegler eingebürgert ein respektvolles „Du“ zu verwenden.
Ich hoffe das können wir so an Bord machen.

Euer Jens

Mitseglervereinbarung

  1. Chartervertrag

für den Segeltörn vom __________ bis zum ____________
mit Chartervertragder_______________________
mit Ausgangshafen Stralsund bei dem die aufgeführten Personen Mitsegler sind.


Der zwischen

Name: __________________________________
Anschrift: __________________________________
Telefon: __________________________________
E-Mail: __________________________________

und dem Skipper

Jens Hank
Badergasse 20

04613 Lucka


geschlossener Chartervertrag ist Grundlage dieser Vereinbarung.


Jeder Mitsegler hat eine Kopie dieses Chartervertrages erhalten und ist mit den insoweit
zugrunde gelegten Regelungen einverstanden.

  1. Törnkosten

    Die Mitsegler tragen sämtliche Törnkosten gemeinsam zu gleichen Teilen. Dies sind insbesondere die Charterkosten
    und die Bordkasse (zur Bordkasse gehören Kosten für Verpflegung und Getränke an Bord, Kosten für Diesel, Hafengelder, Gebühren etc.). Ferner sind dies aber auch Kosten, die sich aus der Nichterfüllung des Chartervertrages ergeben können und etwaige Kosten im Schadensfall, soweit dafür keine Versicherung eintritt und ein Schaden nicht vorsätzlich von einem Mitsegler verursacht wurde.
    Die Charterkosten betragen 500,00 €. Jeder Mitsegler verpflichtet sich, die auf ihn entfallenden Charterkosten in Höhe von 500,00 € bis zum ___________ an den Skipper zu entrichten. Die übrigen Kosten werden beim Törn fällig.
    Bei Reiserücktritt eines Mitseglers, gleich aus welchem Grund, zahlt dieser seinen Anteil an den Charterkosten, soweit dafür nicht eine Reise-Rücktrittkosten-Versicherung eintritt oder die übrigen Mitsegler darauf ausdrücklich verzichten.
  2. Schiffsführer

    Verantwortlicher Schiffsführer ist Jens Hank . Der Schiffsführer versichert, dass er die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen besitzt, um die Yacht unter Segel und Motor sicher zu führen.
    Er weist die Mitsegler in die Bedienung der Yacht ein und führt eine gründliche Sicherheitseinweisung durch.
  3. Pflichten der Mitsegler

    Jeder Mitsegler beachtet die Anweisungen des Schiffsführers und informiert ihn beziehungsweise den jeweiligen Wachführer. Jeder Mitsegler achtet selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf und in
    jedem Falle auf Anweisung des Schiffsführers Rettungsweste und Lifebelt.
  4. Haftungsausschluss

    Jeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf Ersatzansprüche aus allen rechtlichen Gesichtspunkten für Personen- und Sachschäden gegen den Schiffsführer, die anderen Mitsegler und den Eigner, wenn der Schaden auf fahrlässigem Verhalten beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden vorsätzlich verursacht wurden oder von einer Haftpflichtversicherung getragen werden.
  5. Verschwiegenheitserklärung

    Es entsteht durch die Enge an Bord ein Verhältnis, was auf einen Vertrauensvorschuss und gegenseitigen Respekt angewiesen ist. Alle Dinge die an Bord voneinander bekannt werden, sind als vertraulich zu behandeln.
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